Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) steht es grundsätzlich jedem frei, ab einer Schadenhöhe über 750,00 Euro zu entscheiden, ob er einen unabhängigen, freien Kfz-Sachverständigen hinzuziehen möchte. Mit uns als neutrale Sachverständige an Ihrer Seite unterstützen wir Sie dabei, den Schaden – sei es ein Reparaturschaden, wirtschaftlicher Totalschaden oder eine fiktive Abrechnung – direkt mit der gegnerischen Versicherung, der Reparaturwerkstatt oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht abzuwickeln, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen. Die Kosten für die Schadenregulierung sind Bestandteil des Schadenumfangs und werden von der regulierenden Versicherung übernommen. Nach einer vollständigen, professionellen Schadenaufnahme bzw. Beweissicherung sorgen wir dafür, dass Ihnen alle, Ihnen zustehenden Reparaturkosten in vollem Umfang erstattet werden.
Nach einem Unfall oder Schaden, um den Umfang und die Kosten unabhängig und rechtssicher festzustellen.
Nein – bei klarer Fremdschuld übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung des Fahrzeugs.
Ja – wir bewerten alle Fahrzeugtypen, inklusive Oldtimer, Youngtimer und Spezialfahrzeuge.
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