Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) steht es grundsätzlich jedem frei, ab einer Schadenhöhe über 750,00 Euro zu entscheiden, ob er einen unabhängigen, freien Kfz-Sachverständigen hinzuziehen möchte. Mit uns als neutrale Sachverständige an Ihrer Seite unterstützen wir Sie dabei, den Schaden – sei es ein Reparaturschaden, wirtschaftlicher Totalschaden oder eine fiktive Abrechnung – direkt mit der gegnerischen Versicherung, der Reparaturwerkstatt oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht abzuwickeln, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen. Die Kosten für die Schadenregulierung sind Bestandteil des Schadenumfangs und werden von der regulierenden Versicherung übernommen. Nach einer vollständigen, professionellen Schadenaufnahme bzw. Beweissicherung sorgen wir dafür, dass Ihnen alle, Ihnen zustehenden Reparaturkosten in vollem Umfang erstattet werden.

Kosten, die der gegnerische Versicherungsträger regulieren muss, umfassen unter anderem:
  • Abschleppkosten
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Sachverständigenhonorar
  • Unfallbedingte Ausfallzeit
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Mietwagenkosten bzw. möglicher Nutzungsausfall
Die Ermittlungen durch den KFZ-Sachverständigen beinhalten:
  • Darstellung und Dokumentation der Unfallschäden (Beschreibung und Fotos)
  • Einschätzung des Reparaturaufwandes
  • Einschätzung der Reparaturkosten
  • Angabe zur unfallbedingten Wertminderung
  • Informationen zu älteren, nicht reparierten und reparierten Vorschäden
  • Zeitdauer der Reparatur
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • Einschätzung zum Vorliegen eines Totalschadens
  • Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach dem Unfall
  • Unfallbedingte Ausfallzeit
  • Mietwagenkosten bzw. möglicher Nutzungsausfall

Nach einem Unfall oder Schaden, um den Umfang und die Kosten unabhängig und rechtssicher festzustellen.

Nein – bei klarer Fremdschuld übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung des Fahrzeugs.

 Ja – wir bewerten alle Fahrzeugtypen, inklusive Oldtimer, Youngtimer und Spezialfahrzeuge.

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