Mit einer Restwertermittlung bestimmen wir den Wert eines Unfallfahrzeugs (Restwert). Die Ermittlung des sogenannten Restwerts beruht auf verschiedenen maßgebenden Faktoren. Als Sachverständige mit dem Schwerpunkt Unfallgutachten sind Restwertwertermittlungen unser tägliches Geschäft. Wir nutzen einen umfangreichen Restwertmarkt mit Kaufinteressenten aller Schichten und ermitteln je nach Bedarf regional oder überregional für Sie.
Die Reparaturwürdigkeit ergibt sich in der Regel aus der Relation zwischen Wiederbeschaffungswert, Schadenhöhe und Schadenart. Ist keine Reparaturwürdigkeit mehr gegeben, kann dennoch Interesse am Markt für das verunfallte Fahrzeug bestehen. Für die Restwertermittlung sind dann verwertbare Teile des Unfallfahrzeugs (Karosserieanbauteile, Türen, Motorhaube, Heckklappe, Motor, Aggregate, Innenausstattung, etc.) entscheidend.
Der Vorteil eines KFZ-Kurzgutachtens besteht in der detaillierten Beweissicherung Ihres Schadens. Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert.
Nach einem Unfall oder Schaden, um den Umfang und die Kosten unabhängig und rechtssicher festzustellen.
Nein – bei klarer Fremdschuld übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung des Fahrzeugs.
Ja – wir bewerten alle Fahrzeugtypen, inklusive Oldtimer, Youngtimer und Spezialfahrzeuge.
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