Unsere Gutachter erstellen die Bescheinigung der Reparaturbestätigung nach sorgfältiger Prüfung schnell und kompetent. Dies gewährleistet, dass selbst bei einer Reparatur in Eigenleistung der gemeldete Schaden in der Versicherungshistorie nicht mehr als unreparierter Vorschaden vermerkt ist.
Besonders im Falle eines erneuten Schadens kann es problematisch werden, wenn kein Nachweis des reparierten Vorschadens in Form einer Reparaturrechnung oder einer Reparaturbestätigung vorliegt. Dies kann für den Geschädigten weitreichende Folgen haben und sogar zu einer kompletten Regulierungsablehnung führen, insbesondere wenn der neue Schaden am gleichen Bauteil wie der zuvor reparierte Schaden auftritt. Daher ist eine klare Dokumentation der durchgeführten Reparaturen von entscheidender Bedeutung.
Der Vorteil eines KFZ-Kurzgutachtens besteht in der detaillierten Beweissicherung Ihres Schadens. Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert.
Nach einem Unfall oder Schaden, um den Umfang und die Kosten unabhängig und rechtssicher festzustellen.
Nein – bei klarer Fremdschuld übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung des Fahrzeugs.
Ja – wir bewerten alle Fahrzeugtypen, inklusive Oldtimer, Youngtimer und Spezialfahrzeuge.
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